Satzung

Seniorenclub Altenplos-Unterwaiz e. V.
Stand: 16. März 2023

§ 1 Vereinsname

Der Verein führt den Namen „Seniorenclub Altenplos-Unterwaiz e.V.“ und hat seinen Sitz in Altenplos.

§ 2 Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe und der Altenfürsorge im Sinne des § 52, Abs. 2, Nr.2 A0. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausflüge mit Besichtigung von Kulturstätten, Arzt- und Filmvorträgen, gesellige Beisammensein mit Mundartvorträgen, Vorträge über seniorenbezogene Fachthemen. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

a) Erwerb der Mitgliedschaft. Mitglied kann jede Person werden. Über den schriftlich zu stellenden Antrag entscheidet der Vorstand.
b) Ende/Verlust der Mitgliedschaft. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand ausgesprochen werden, welche jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu erfolgen hat. Die Mitgliedschaft endet ferner durch Tod.
Durch vereinsschädigendes Verhalten kann ein Mitglied durch die Vorstandschaft mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 4 Ehrenmitgliedschaften

Die Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden wird von der Vorstandschaft beschlossen. Einzelheiten regelt die Ehrenordnung.

§ 5 Beitrag

Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Geschäfte des Vereins werden vom Vorstand geführt, der sich wie folgt zusammensetzt: Erster Vorsitzender, zweiter Vorsitzender, erster Kassier, zweiter Kassier, erster Schriftführer, zweiter Schriftführer und mindestens zwei Beisitzer. Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der erste Kassier, der erste Schriftführer. Jeder vertritt einzeln.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet jährlich tunlichst im 1. Quartal statt. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung festgelegt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwsesenden Mitglieder. Das Stimmrecht muss durch das Mitglied persönlich ausgeübt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich, unter der Angabe der Gründe, verlangt wird. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich einberufen. Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann die Mitgliederversammlung keinen endgültigen Beschluss fassen.

§ 8 Leitung der Mitgliederversammlung

Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem 2. Vorsitzenden. Sind beide verhindert, wählt die Mitgliederversammlung den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zu Satzungsänderungen sind 1/5 der abgegebenen Stimmen, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins sind 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen schriftlich, wenn eines der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Alle Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die evangelische Kirchengemeinde Neudrossenfeld zur Verwendung für den Gemeindesaal in Altenplos.

Altenplos, 16. März 2023

Die Unterzeichner

1. Vorsitzender
Horst Bergmann
2. Vorsitzende
Karin Hammon
1. Kassier
Alwin Küffner
2. Kassier
Karlheinz Egermann
1. Schriftführer
Herbert Thomas